Sehr geehrter Reisegast, wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und ausführen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoVO) und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Reisegast, und uns, dem Reisevermittler Cuba Casa („Cuba Casa“) regeln:
1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages, Datenschutz
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich per Post, per Telefax oder elektronisch (per eMail) erfolgen kann, bietet der Gast Cuba Casa den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Cuba Casa zustande. Für die Annahme bedarf es keiner besonderen Form; der Gast wird über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung informiert.
1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot von Cuba Casa vor, an das diese 10 Werktage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch die Annahme des Reisegastes zustande, welche durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt) erfolgen kann.
1.4 Der Anmeldende hat für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5 Die personenbezogenen Daten, die der Gast Cuba Casa zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Cuba Casa hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
2. Leistungsverpflichtung von Cuba Casa, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsabschluss
2.1 Die Leistungsverpflichtung von Cuba Casa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Ausschreibung auf der Homepage unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler / Reisebüros sind von Cuba Casa nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Cuba Casa hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung stehen.
2.3 In Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoVO behält sich Cuba Casa ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss mit dem Gast eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung auf der Homepage zu erklären.
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Nach Vertragsschluss ist die Reservieungsgebühr fällig und zu leisten
3.2 Die Restzahlung des Zimmerpreises ist vor Ort direkt an den Vermieter zu leisten.
3.3 Wird die fällige Reservierungsgebühr trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, kann Cuba Casa vom Reisevertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Gast mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 7.2 orientieren.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss, Umbuchungen, Ersatzperson
4.1 Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Cuba Casa nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Cuba Casa ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2 Nach Abschluss des Reisevertrages sind Preisanpassungen lediglich im Fall der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Cuba Casa hat den Gast unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen hiervon zu unterrichten. Eine Preisänderung, die ab dem 20. Tag vor Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistung, ist der Reisegast berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Reservierung einer mindestens gleichwertigen anderen Unterkunft zu verlangen, wenn Cuba Casa in der Lage ist, eine solche Unterkunft ohne Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Cuba Casa über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
4.4 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, so kann Cuba Casa ein Umbuchungsentgelt von bis zum € 29,-- je Umbuchung erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Gast möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.5 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist Cuba Casa, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, von der in den Vertrag eintretenden Ersatzperson und dem ursprünglichen Gast als Gesamtschuldner den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, vom Gast zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung.
6. Rücktritt und Kündigung durch Cuba Casa
Stört der Gast trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Cuba Casa ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Cuba Casa den Anspruch auf die Reservierungsgebühr.
7. Rücktritt durch den Reisegast, Stornierungsentschädigung
7.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Cuba Casa vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird dem Gast empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Im Fall des Rücktritts durch den Reisegast geht der Anspruch auf den Gesamtpreis der Unterkunft zwar verloren, Cuba Casa kann aber gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Cuba Casa kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret (§ 651i Abs. 2) oder pauschalisiert (§ 651i Abs.3 BGB) berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung kann Cuba Casa in Prozent der Reservierungsgebühr wie folgt verlangen:
a) bis 29 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises ?
b) vom 28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises ?
c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises ?
d) ab 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 100% der Reservierungsgebühr
Es steht dem Reisegast stets frei, bei konkreter oder pauschalierter Berechnung der Stornierungsentschädigung, Cuba Casa nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als berechnet oder der Pauschalen entstanden ist.
8. Obliegenheiten des Reisegastes, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisegastes, Anzeigefristen
8.1 Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich bei Cuba Casa unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird die Vermittlungsleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei Cuba Casa die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Cuba Casa ist berechtigt, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
8.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leistet Cuba Casa innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Cuba Casa informiert den Gast über die Pflicht, einen Mangel stets unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages nach § 651e BGB eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Cuba Casa oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird
8.3 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Cuba Casa unter der unten genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Gast Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Cuba Casa informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheits-polizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, in einem Infoblatt. Der Gast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, Cuba Casa hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
10. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Cuba Casa für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Reisegast auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Cuba Casa für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Cuba Casa für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt je Reisegast und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
11. Verjährung, Abtretungsverbot
11.1 Reisevertragliche Ansprüche des Reisegastes nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisegast und Cuba Casa Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisegast oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisegastes gegen Cuba Casa ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige und Ehegatten.
12. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Reisevertrags zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Reisegast und Cuba Casa findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Cuba Casa kann an ihrem Sitz verklagt werden.
Reisevermittler: avenTOURa GmbH, Rehlingstr.17, D-79100 Freiburg, Tel 0049-(0)761/211699-0 This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
womens air jordan 6 barely rose dh9696 100 release date | spider man jordan 1 release